Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)


Aufbauseminar
Aufbauseminare werden immer in Gruppen von mindestens 6 bis maximal 12 Personen durchgeführt. Die festgelegte Teilnehmerzahl und die Einhaltung der vorgegebenen Fristen macht eine konsequente Organisation der Lehrgänge erforderlich. Deshalb finden unsere Seminare generell im Vergabemodus der Zentralvergabestelle des Berliner Fahrlehrerverbandes e. V. statt.
Zu diesem Seminar werden Fahranfänger durch eine behördliche Aufforderung verpflichtet, wenn sie während der Probezeit im Straßenverkehr aufgefallen sind. Das betrifft vor allem Vergehen, die mit einem Bußgeld (über 40 €) belegt werden. Um die Fahrerlaubnis zu behalten, muss der Fahranfänger innerhalb der ihm gesetzten Frist ein Aufbauseminar besuchen. Die Anmeldung zum Aufbauseminar kann jederzei telefonisch oder per Email erfolgen.
Häufig gestellte Fragen
Was erwartet mich beim Aufbauseminar?
Beim Aufbauseminar gibt es klare Vorgaben zur Dauer und zum Ablauf, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegt sind. Das ASF-Seminar findet in kleinen Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern statt. Junge Verkehrsteilnehmer nehmen an 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten teil, die innerhalb von 2 bis 4 Wochen stattfinden. Dabei ist zu beachten, dass pro Tag nur eine Sitzung besucht werden darf.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe durchgeführt, an der maximal 3 Personen gleichzeitig teilnehmen. Jeder Teilnehmer fährt dabei ca. 30 Minuten lang ein Fahrzeug der Klasse, mit der der Verkehrsverstoß begangen wurde, der zur Teilnahme am ASF-Seminar geführt hat.
Was passiert, wenn ich nicht am ASF teilnehme?
Wenn man nicht innerhalb der vorgegebenen Frist an der Nachschulung teilnimmt und die entsprechende Bescheinigung einreicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Fahrerlaubnis wird erst dann wieder erteilt, wenn das Seminar erfolgreich abgeschlossen wurde. Das Führen eines Kraftfahrzeugs während dieser Zeit ist strafbar und wird entsprechend geahndet.
Aufbauseminar: Unterschied zwischen A & B Verstößen
A-Verstoß: Eine schwerwiegende Regelmissachtung.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h kann ein Aufbauseminar angeordnet werden.
B-Verstoß: Eine weniger schwerwiegende Regelmissachtung im Vergleich zu einem A-Verstoß.
Beispiele dafür sind: Fahren mit abgefahrenen Reifen, Überschreiten des TÜV-Termins um mehr als acht Monate, oder Parken auf der Autobahn.
Kleinere Verstöße: Diese werden mit einem Verwarngeld von unter 60 Euro geahndet, wie zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 5 km/h. Diese Verstöße zählen nicht zu den A- oder B-Verstößen.